Information zu Videoüberwachung

Information

Das Reglement für das Videoüberwachungssystem der Berufsfeuerwehr Basel im Lützelhof ist ab 1. Mai 2019 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2023 (vgl. § 18 Abs. 3 IDG).
Die Aufbewahrung und Einsicht dieses Relgements unterliegt den Archvierungsrichtlinien und ist im Bereich Administration der Berufsfeuerwehr Basel einzusehen.

Mehr zum Regelwerk:

Regelwerk-Videoüberwachung