Rückerstattung

Voraussetzungen

  • Wer seine Gesamtdienstleistungspflicht (Militär- oder Zvildienst) erfüllt hat, hat Anspruch auf die Rückerstattung der bezahlten Ersatzabgaben.
  • Ob die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt wurde, wird nach den entsprechenden militärischen und zivildienstrechtlichen Vorschriften beurteilt.
  • Der Rückerstattungsanspruch verjährt 5 Jahre nach der Entlassung aus der Wehrpflicht.

Die gesetzlichen Grundlagen sind im WPEG Art. 39 und WPEV Art. 54 festgehalten.

Vorgehen

  • Die Rückerstattung erfolgt in der Regel auf Gesuch hin. Kann aber auch von Amteswegen angestossen werden.
  • Das Rückerstattungsgesuch ist schriftlich an die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons zu richten, welcher die Ersatzabgabe bezogen hat.
  • Für Angehörige der Armee (AdA) ist es zwingend dem Gesuch das Dienstbüchlein beizulegen. 
  • Formular: Antrag Rückerstattung
  • Alle Rückerstattungen (ganz oder anteilmässig) erfolgen mittels Überweisung auf Ihre Bank- oder Postkonto in der Schweiz. Daher ist die persönliche IBAN (Inerantional Bank Account Number) auf dem Gesuch anzugeben!

 

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