Ein- und Auszahlung
Einzahlungen, Fristen und Zinsen
- Die Ersatzabgaben werden durch die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons Basel-Stadt eingezogen.
- Die Wehrpflichtersatzabgabe wird am 1. Mai fällig und provisorisch in Rechnung gestellt.
- Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
- Bei Nichtbezahlen läuft der Verzugszins.
- Provisorisch bezogene Abgaben werden auf die gemäss definitiver Veranlagung geschuldeten Abgaben angerechnet.
- Mit der definitiven Veranlagung werden zu wenig bezahlte Beträge nachgefordert und zuviel bezahlte Beträge zurückbezahlt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
- Bei Nichtbezahlen läuft der Verzugszins und das Mahnverfahren.
- Bleibt die Zahlung weiterhin aus, wird das kostenpflichtige Betreibungsverfahren eingeleitet.
- Bitte verwenden Sie für Ihre Zahlungen ausschliesslich den beigehefteten ESR-Einzahlungsschein.
- Die Verzinsung (Verzugszins und Rückzahlungszins) richtet sich nach den Bestimmungen über die direkte Bundessteuer.
- Auf Rückerstattungsbeträgen (Nachholung Militär- oder Zivildienst) wird kein Zins vergütet.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG 6. Abschnitt: Bezug der Ersatzabgabe und WPEV 6. Abschnitt: Bezug der Ersatzabgabe.
Online-Ueberweisungen
Bei Online-Ueberweisungen (E-Banking, E-Finance) auf unser Postkonto 01-36797-4 ist immer der zu überweisende Betrag (in CHF) sowie die Referenz-Nr. gemäss ESR-Einzahlungsschein anzugeben.
Für Überweisungen aus dem Ausland muss allenfalls IBAN (CH41 0900 0000 4000 3400 4) und BIC (POFICHBEXXX) angegeben werden.
Auszahlungen
- Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf Ihr persönliches Bank- oder Postcheckkonto mittels IBAN.