Persönliche Ausrüstung
Diese Ausrüstung wird erstmals in der Rekrutenschule (RS) abgegeben und nach dem Dienst nach Hause genommen. Die Verantwortung für eine sorgfältige Aufbewahrung liegt bei der/dem Armeeangehörigen. Die persönliche Ausrüstung ist Eigentum des Bundes und muss bei der Entlassung aus der Armee grösstenteils zurückgegeben werden.
Bei Auslandurlaub ist die Ausrüstung im Zeughaus abzugeben.
Angehörige der Armee (AdA), welche zum Zivildienst zugelassen worden sind (Übertritt), müssen die komplette persönliche Ausrüstung zurückgeben
Für Reparaturen und Ersatz sind wir, das Zeughaus, Ihr Ansprechpartner!
Haben Sie Fragen zu:
Kampfbrille
Als Brillenträger erhalten Sie mit einem Brillenrezept (nicht älter als 6 Monate) eine Kampfbrille sowie entsprechende Gläser für die Schutzmaske. Die Anpassung der Brille erfolgt im Zeughaus.
Bei Stellungspflichtigen erfolgt die Anpassung bei der Rekrutierung.
Chemische Reinigung der Ausgangsuniform
Einmal während Ihrer ganzen Dienstzeit können Sie Ihre Ausgangsuniform kostenlos im Zeughaus reinigen lassen.
Materialverlust
Verlorenes Material müssen Sie grundsätzlich auf eigene Kosten ersetzen. Der Preis bestimmt sich nach Anzahl der geleisteten Diensttage. Deshalb unbedingt Dienstbüchlein mitnehmen
Für weiterführende Informationen betreffend
- der persönlichen Ausrüstung
- der Bewaffnung
- der Entlassung aus der Militärdienstpflicht
- der Schiessverordnung / Obligatorisch / Jungschützen
verweisen wir auf die entsprechenden Seite (Link) der Schweizerischen Eidgenossenschaft.