Dienstverschiebung
Dienstverschiebung und Urlaub im Zivilschutz
Können Sie aus beruflichen oder privaten Gründen nicht in den Zivilschutz einrücken, richten Sie sofort nach Erhalt der Dienstvoranzeige, jedoch spätestens 10 Tage vor der Dienstleistung, ein schriftliches, begründetes Dienstverschiebungsgesuch an die aufbietende Stelle. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch.
Es gilt:
Wenn ein Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
- Formular Gesuch um Dienstverschiebung im Studienfall (PDF, 49 KB)
- Formular Gesuch um Dienstverschiebung (PDF, 509 KB)
Benötigen Sie während des Dienstes Urlaub, können Sie bei der aufbietenden Stelle spätestens 10 Tage vor dem Einrücken ein begründetes, schriftliches Gesuch um persönlichen Urlaub einreichen. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Über schriftliche Gesuche, die während des Dienstes eingereicht werden, entscheidet der Leiter des Dienstanlasses.
Formular Gesuch um Urlaub oder Kurzurlaub (PDF, 90 KB)
Es gilt:
Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht.
Die Formulare für Dienstverschiebung und Urlaub im Zivilschutz können nicht online eingereicht werden.
Adressieren Sie bitte keine Korrespondenz persönlich oder direkt an unsere Mitarbeitenden.