Neue Rechtsgrundlage für den Zivil- und Kulturgüterschutz

Am 21. September 2022 hat der Grosse Rat das neue Gesetz über den Zivilschutz und den Kulturgüterschutz verabschiedet. Der Regierungsrat hat nun dazu die Verordnung über den Zivilschutz, die Verordnung über den Kulturgüterschutz sowie eine gemeinsame Gebührenverordnung beschlossen. Das gesamte Erlasspaket tritt am 1. September 2023 in Kraft.