Regierungsrat schärft Massnahmen gegen Gewaltdelikte innerhalb der Schwerpunktsetzung bei der Kriminalitätsbekämpfung

Der Regierungsrat hat die Schwerpunkte zur Kriminalitätsbekämpfung einschliesslich Strafverfolgung für die Jahre 2022 bis 2024 festgelegt. Neben der Bekämpfung des Menschenhandels und der Einbruchdiebstähle werden die Massnahmen beim dritten Schwerpunkt, der Bekämpfung von Gewaltdelikten, weiter verfeinert. Konkret wird der Fokus auf Massnahmen gegen Gewaltdelikte im öffentlichen Raum, Häusliche Gewalt und Sexualisierte Gewalt gelegt.

Der Regierungsrat hat entschieden, dass mit der neuen Schwerpunktsetzung 2022 bis 2024 nicht nur ein Fokus auf departementsinterne Abläufe gelegt, sondern auch die departements- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden soll. Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft sind zentrale Pfeiler der Kriminalitätsbekämpfung, dennoch ist das Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure wichtig, um die Problematik ganzheitlich anzugehen und zur objektiven und subjektiven Sicherheitslage in Basel-Stadt beizutragen. Bei der Bekämpfung von (Gewalt-)Delikten sollen deshalb verstärkt auch Projekte anderer Departemente oder Präventionsarbeit – als Ergänzung zu den klassischen polizeilichen Mitteln – zum Einsatz kommen.

Ein Teil der Gewaltstraftaten im öffentlichen Raum lässt sich örtlich und zeitlich auf wenige Brennpunkte reduzieren, wobei häufig ein Zusammenhang mit der Enthemmung durch Alkohol- oder Drogenkonsum festgestellt werden kann. Die Kantonspolizei hat an diesen Hotspots ihre Präsenz gezielt verstärkt. Exemplarisch für eine integrale Denk- und Herangehensweise steht ein Beleuchtungsprojekt, das von der Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Verkehrsdepartement und der IWB realisiert wurde. Um die Sicherheit und Ordnung an den einschlägigen Örtlichkeiten sicherzustellen bzw. Gewaltdelikte zu verhindern und auch das subjektive Sicherheitsempfinden zu erhöhen, wurden versuchsweise mobile Beleuchtungseinheiten aufgestellt. Dieses Pilotprojekt soll im Rahmen der Schwerpunktsetzung weiterverfolgt und gegebenenfalls ausgebaut werden.

Im Kampf gegen die Häusliche Gewalt ist Basel-Stadt zwar gut aufgestellt, noch werden aber Teile der Bevölkerung kaum erreicht. Deshalb soll der Bereich der Primärprävention von Erwachsenen gestärkt werden, um das Grundwissen in der Bevölkerung zu erhöhen. In diesem Kontext steht das Projekt «Halt Gewalt», das vom Justiz- und Sicherheitsdepartement und dem Präsidialdepartement getragen wird. Es handelt sich um eine Informations- und Sensibilisierungskampagne für Fachpersonen und die breite Bevölkerung. «Halt Gewalt» orientiert sich an der Idee, in die Prävention von Häuslicher Gewalt Methoden der Gemeinwesenarbeit einzubeziehen. Das Projekt zielt primär auf das Umfeld von Betroffenen mit dem Ziel, soziale Netzwerke zu bilden, die Kontakt zu den professionellen Akteuren herstellen und Betroffene niederschwellig unterstützen.

Um dem Thema Sexualisierte Gewalt Rechnung zu tragen – und auch vor dem Hintergrund der Umsetzung der Istanbul-Konvention –, soll analog zum Runden Tisch Häusliche Gewalt auch Sexualisierte Gewalt an einem Runden Tisch thematisiert werden. In diesem Rahmen sollen die Fachpersonen prüfen, wie Sexualisierte Gewalt in ihren verschiedenen Ausprägungsformen erkannt werden kann (Sensibilisierung/Weiterbildung), wie Sexualisierte Gewalt verhindert (Gewaltprävention) und bekämpft werden kann (Gewaltschutz), und wie Opfern von Sexualisierter Gewalt spezialisierte und koordinierte Unterstützung geboten werden kann (Beratung, Spurensicherung, Strafverfolgung der Tatpersonen etc).

Die beiden weiteren Schwerpunkte bei der Kriminalitätsbekämpfung bleiben unverändert. Men­schenhandel kann als typisches «Hol-Delikt» gezielter angegangen werden, wenn bei der Fahndung sowie bei der Kriminalpolizei ein expliziter Schwer­punkt gesetzt wird. Auch dauert es länger, bis gezielte Verstärkungen in diesem Bereich Erfolge zeitigen. Entsprechend zeigen die grossen Anstrengungen bei den Ermittlungen im Bereich des Menschenhandels zwar langsam, aber nun klar Wirkung. Wird dieser Schwerpunkt zu früh abgelöst, könnte ein Teil der bisherigen Anstrengungen verpuffen. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, diesen Schwerpunkt beizubehalten.

Die Zahl der Einbruchdiebstähle konnte seit der ersten Schwerpunktsetzung deutlich gesenkt werden. Dank Fallanalysen und dem Datenaustausch im Bereich der seriellen Kriminalität wird der Austausch zwischen der Kriminalpolizei und der Kantonspolizei wesentlich beschleunigt. Trotz dieser Erfolge verbleibt der Einbruchdiebstahl ein Schwerpunkt, da es sich um ein Delikt handelt, das grosse Bevölkerungsteile direkt betrifft. Die phänomenorientierte polizeiliche Präsenz soll weiter erhöht werden, um mit Schwerpunktaktionen weitere Fortschritte zu erzielen. Bei der nächsten Schwerpunktsetzung soll Einbruchdiebstahl durch Cybercrime abgelöst werden, dessen Bekämpfung in den vergangenen Jahren auch in der Schweiz an Bedeutung gewonnen hat.

Die regierungsrätliche Schwerpunktsetzung für die Kriminalitätsbekämpfung einschliesslich Strafverfolgung wurde eingeführt, damit die Exekutive ihre Erwartungen und Bedürfnisse an die Kantonspolizei sowie – soweit aufgrund der strafprozessrechtlich garantierten Unabhängigkeit soweit möglich – auch an die Staatsanwaltschaft adressieren kann. Dies geht auf die Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung per Mitte 2016 zurück. Davon machte der Regierungsrat erstmals im August 2017 Gebrauch.

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