Wiedereinführung des Bettelverbots in Basel-Stadt

Nach Prüfung einer Motion zur Wiedereinführung des Bettelverbots beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, ihm die Motion zur Erfüllung zu überweisen. Gleichzeitig möchte der Regierungsrat den Ausbau der Bekämpfung des Menschenhandels sowie weitere Hilfsstellungen prüfen.

Mit Inkrafttreten des neuen Übertretungsstrafgesetzes per 1. Juli 2020 ist nur noch bandenmässiges Betteln verboten. In Basel ist seither ein markanter Anstieg von durchreisenden Bettlerinnen und Bettlern erkennbar. Die Anforderungen an den gerichtsverwertbaren Nachweis von bandenmässigem Betteln sind hoch: Nach einem Anfangsverdacht ist jeder Einzelfall genau zu prüfen, was in der Praxis – etwa mit Blick auf die Aussagebereitschaft der Betroffenen – komplex und aufwendig ist. Jene Vorfälle von möglichem bandenmässigen Betteln, die nach Auffassung der Kantonspolizei erstellt sind, werden an die Staatsanwaltschaft überwiesen.

Der Grosse Rat überwies in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 eine Motion, welche die Wiedereinführung des generellen Bettelverbots fordert. Ein allgemeines Verbot der Bettelei, wie es in Basel vor Inkrafttreten des neuen Übertretungsstrafgesetzes galt, hatte sich bewährt und dazu geführt, dass es kaum Probleme im Zusammenhang mit bettelnden Personen gab. Der Regierungsrat ist nach wie vor der Ansicht, dass eine grundsätzlich repressive Gesetzeslage, durch die Kantonspolizei aber pragmatisch umgesetzt, der richtige Weg darstellt. Aus diesem Grund beantragt er dem Grossen Rat in seinem Bericht, die Motion zur Erfüllung zu überweisen.

Der Regierungsrat will gleichzeitig die durch Bettelei verursachte Ausbeutung von Menschen vermehrt bekämpfen. Im Zusammenhang mit dem sogenannten «Berner Modell» – in Bern wurde die Bekämpfung des Menschenhandels intensiviert – wird der Regierungsrat prüfen, ob die Ressourcen für die Schwerpunktsetzung ausgebaut werden sollen. Ebenso werden weitere Hilfestellungen geprüft.

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