Regierungsrat erweitert fasnächtliche Marschübungen in den Langen Erlen und sichert dem Fasnachts-Comité organisatorisch wie finanziell Unterstützung zu

Da die Cliquen und Guggen-Musiken mit Blick auf die erhöhte Ansteckungsgefahr nicht in engen Kellern üben sollten, besteht vor der Fasnacht 2021 ein grosser Bedarf nach zusätzlichen Marschübungen im Freien. Einmalig können deshalb nicht mehr nur vier, sondern sieben Wochen vor der Fasnacht 2021 bewilligungsfrei fasnächtliche Marschübungen in Teilen der Langen Erlen durchgeführt werden. Zudem hat der Regierungsrat eine Kontaktstelle für das Fasnachts-Comité benannt und ihm 50'000 Franken zugesprochen, damit es sich bei der Planung der Fasnacht 2021 personell verstärken kann.

Die Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt legt fest, dass für fasnächtliche Marschübungen auf den Waldstrassen in den Langen Erlen nur während der vier Wochen vor dem Beginn der Basler Fasnacht keine Bewilligungspflicht besteht. Nach Ansicht des Regierungsrats kann dem Bedürfnis der fasnachtsaktiven Bevölkerung Rechnung getragen und diese Verordnung einmalig angepasst werden. Somit sind Marschübungen in den Langen Erlen 2021 ab der Woche vom 4. Januar bis zur Fasnacht bewilligungsfrei zugelassen.

Auf Initiative des Fasnachts-Comités werden derzeit Ideen für eine Fasnacht 2021 gesammelt und hat auch bereits ein Austausch zwischen dem Regierungsrat und dem Fasnachts-Comité stattgefunden. Der Regierungsrat hat heute in diesem Zusammenhang das Präsidialdepartement als Kontaktstelle innerhalb der Verwaltung für das Fasnachts-Comité bezeichnet, um dieses bei der Planung der Fasnacht 2021 organisatorisch zu unterstützen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat einen Beitrag an das Fasnachts-Comité von 50'000 Franken aus dem Kompetenzkonto genehmigt. Damit soll sich das Fasnachts-Comité bei der Planung der Fasnacht 2021 personell verstärken können.

nach oben