Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes geht an den Grossen Rat

Die Erneuerung der Basler Gesetzessammlung geht weiter: Nach der Auswertung der externen Vernehmlassung hat der Regierungsrat den Entwurf des totalrevidierten kantonalen Übertretungsstrafgesetzes an den Grossen Rat überwiesen. Das Regelwerk ist klarer strukturiert, von unzeitgemässen Bestimmungen bereinigt und dank ausgemerzter Doppelspurigkeiten konziser eingebettet in die basel-städtische Gesetzesarchitektur.

Mitte Oktober 2017 hatte der Regierungsrat eine externe Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) eröffnet. Das aktuelle Gesetz aus dem Jahr 1978 war mehrfach teilrevidiert worden und hatte sich uneinheitlich entwickelt. Es umfasst jene Delikte, die der Kanton im Kernstrafrecht dem eidgenössischen Strafgesetzbuch nachgelagert für strafbar erklärt hat. Sodann enthält es die kantonal festgesetzten Widerhandlungen gegen das eigene Verwaltungsrecht (Verwaltungsstrafrecht). Die Totalrevision, der eine mehrjährige interdepartementale Projektarbeit vorangegangen ist, dient dazu, das kantonale Strafrecht wieder einheitlich und übersichtlich zu konzipieren.

Zum einen soll das ÜStG nur noch die Übertretungstatbestände des Kernstrafrechts umfassen, während jene des Verwaltungsstrafrechts in die jeweiligen kantonalen Erlasse verschoben werden; dies betrifft rund dreissig Paragraphen. Zum anderen werden Tatbestände, die sich überholt haben oder mittlerweile anderweitig normiert worden sind, gestrichen. In Erfüllung des parlamentarischen Auftrages wird zudem die Lautsprecherbewilligungspflicht auf Allmend aufgehoben.

Die Totalrevision verbessert ferner die allgemeine Systematik des Gesetzes und nachgelagert der Ordnungsbussen- und weiterer Verordnungen. Insgesamt wird das ÜStG damit um rund zwei Drittel schlanker als das bisherige Übertretungsstrafgesetz. Sodann ermöglicht es dem Regierungsrat, in ganz bestimmten Ausnahmefällen neben uniformierten auch zivile Polizeiangehörige zur Erhebung von Ordnungsbussen zu ermächtigen.

Die Vernehmlassung hat den Gesetzesentwurf nochmals verkürzt. So wurden weitere Straftatbestände gestrichen und verschiedene verwaltungsrechtliche Massnahmen ins Polizeigesetz überführt. Erwartungsgemäss waren namentlich die Bestimmungen zu den Themen Lärm und Demonstrationen besonders umstritten. Aufgrund der kontroversen Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden hat der Regierungsrat entschieden, in diesen Punkten keine Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen. Der vorliegende Ratschlag bietet dem Grossen Rat nun die Gelegenheit, sich damit vertieft auseinanderzusetzen.

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