Prüfung
Während der Ausbildung finden 3 Modulprüfungen statt. Einzelne Elemente der Modulprüfungen werden analog der eidgenössischen Fachprüfung durchgeführt. Solche Elemente können sein:
- Schriftliche Arbeiten
- Praktische Gruppenarbeiten
- Mündliche Prüfungen einzeln
- Praktische Prüfungen einzeln
Erst nach bestandenen Modulprüfungen können die Studierenden zur eidgenössischen Fachprüfung zugelassen werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des 18 Monate dauernden Berufsfeuerwehrlehrgangs können die Studierenden an der eidgenössischen Fachprüfung Berufsfeuerwehrfrau/mann teilnehmen.
Zugelassen zur Prüfung wird, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt
- Die Führerausweise C und D1 hat
- Einen gültigen Ausweis über die erfolgreiche Ausbildung in BLS (Basic Life Support) gemäss Richtlinien SRC (Swiss Resuscitation Council) vorweisen kann
- In den vergangenen 5 Jahren das SLRG-Brevet 1 erworben hat
- Den strukturierten Lehrgang erfolgreich absolviert hat, seit Beginn des Lehrgangs bei einer Berufsfeuerwehr Vollzeit angestellt ist sowie mindestens 18 Monate Praxis (inkl. Lehrgang) bei einer Berufsfeuerwehr nachweist
Das erfolgreiche Bestehen der eidgenössischen Fachprüfung berechtigt zum Titel "Berufsfeuerwehrfrau/mann mit eidgenössischem Fachausweis"
Die eidgenössische Fachprüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.