Schutzanlagen

Erläuterung Schutzbauten

Die Schutzbauten werden in zwei Kategorien unterteilt

  • Schutzanlagen, die entweder den Zivilschutzformationen als Standort dienen oder grosse Sammelschutzräume, die für den Schutz der Bevölkerung erstellt wurden.
  • Personenschutzräume dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten.

Schutzanlagen

Als Schutzanlagen bezeichnet man Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen, grosse Sammelschutzräume, geschützte Sanitätsstellen und geschützte Spitäler. Sie dienen primär dazu, die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes sicherzustellen.

Der Zivilschutz Basel-Stadt verfügt über 65 unterirdische Anlagen, in denen unsere Einheiten untergebracht sind. 

Die Schutzanlagen im Kanton Basel-Stadt werden durch die Unterhaltsgruppe der Infrastruktur gemäss den Bundesvorschriften gewartet.

Temporäre Vermietungen an Vereine, Gruppen und Privatpersonen, beispielsweise für Übernachtungen, sind im Kanton Basel-Stadt nicht möglich.

Personenschutzräume

Personenschutzräume werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen.

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Unterhalt eines TWP Schutzraums - YouTube Video (BABS)