Aufgebot

Als Serviceleistung stellen wir Ihnen in der Regel frühzeitig eine Dienstvoranzeige zu, damit Ihre Abwesenheit im Geschäft oder in der Schule eingeplant werden kann. Das Aufgebot erhalten Sie spätestens sechs Wochen vor Dienstbeginn. Die gesetzlichen Grundlagen sind dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) zu entnehmen.