Rechte und Pflichten als Schutzdienstpflichtiger
Als Schutzdienstleistender haben Sie Anspruch auf Sold und unentgeltliche Verpflegung sowie auf eine Erwerbsausfallentschädigung (EO). Weitere Details entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Bestimmungen.
Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG)
Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV)