Dienstverschiebung und Urlaub im Zivilschutz
Können Sie aus beruflichen oder privaten Gründen nicht in den Zivilschutz einrücken, richten Sie sofort nach Erhalt der Dienstvoranzeige, jedoch spätestens 10 Tage vor der Dienstleistung, ein schriftliches, begründetes Dienstverschiebungsgesuch an die aufbietende Stelle. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch.
Es gilt:
Wenn ein Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Benötigen Sie während des Dienstes Urlaub, können Sie bei der aufbietenden Stelle spätestens 10 Tage vor dem Einrücken ein begründetes, schriftliches Gesuch um persönlichen Urlaub einreichen. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Über schriftliche Gesuche, die während des Dienstes eingereicht werden, entscheidet der Leiter des Dienstanlasses.
Es gilt:
Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht.
Das Formular für Dienstverschiebung und Urlaub im Zivilschutz kann nicht online eingereicht werden.
Rettung Basel-Stadt
Einsatzunterstützung Basel-Stadt
Zivilschutz
Zeughausstrasse 2
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