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Waffen

Inhalt

Hinterlegung der persönlichen Ordonnanzwaffe

Angehörige der Armee (AdA) können ihre persönliche Ordonnanzwaffe (Stgw 90 oder Pist 75, ohne Putzzeug und Bajonett) in der Retablierungsstelle Basel, Zeughausstrasse 2, 4052 Basel, oder in einer anderen Retablierungsstelle LBA/Logistikbasis der Armee, ohne Angaben von Gründen, und kostenlos hinterlegen.

Der AdA ist selbst verantwortlich,

im Zeughaus wieder abzuholen.

Die Waffe ist in gereinigtem Zustand mit Verschluss und Magazin zu hinterlegen. Das Dienstbüchlein ist mitzubringen.

Eine Leihwaffe gilt nicht als persönliche Ordonnanzwaffe und kann daher nicht in der Retablierungsstelle hinterlegt werden.

Überlassung von Hand- und Faustfeuerwaffen

Die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum erfolgt gegen Entschädigung.

Diese beträgt:

für die Pistole

CHF   30.--

für das Stgw 90

CHF 100.--

Leihwaffen

Für die ausserdienstliche Schiesstätigkeit können Leihwaffen an Personen abgegeben werden, die den Schiessnachweis (in den letzten 3 Jahren mindestens zweimal das Obligatorische 300 m und zweimal das Feldschiessen 300 m absolviert) erbringen und am Stgw 90 ausgebildet sind.

Ab 01.01.2011 müssen Personen, die nicht mehr Angehörige der Armee sind, zusätzlich einen Waffenerwerbsschein mitbringen.

Munition/Blindgänger

Nicht gebrauchte Munition (keine Sprengmittel) kann ohne jegliche Formalität in der Retablierungsstelle Basel abgegeben werden.

Achtung Blindgänger: Gefundene Munition und Sprengmittel nicht berühren, sondern markieren und der Blindgänger-Melde-Zentrale (BMZ) telefonisch melden.

TELEFON NR. 033 223 57 27