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Persönliche Ausrüstung

Inhalt

Die persönliche Ausrüstung umfasst im Wesentlichen:

Diese Ausrüstung wird erstmals in der Rekrutenschule (RS) abgegeben und nach dem Dienst nach Hause genommen. Die Verantwortung für eine sorgfältige Aufbewahrung liegt bei der/dem Armeeangehörigen.

Die persönliche Ausrüstung ist Eigentum des Bundes und muss bei der Entlassung aus der Armee grösstenteils zurückgegeben werden.

Bei Auslandurlaub ist die Ausrüstung im Zeughaus abzugeben.

Für Reparaturen und Ersatz sind wir, das Zeughaus, Ihr Ansprechpartner!

Retablieren/Umtausch

Grundsatz

Defekte Ausrüstungsgegenstände werden repariert oder gegen die gleiche Ordonnanz ausgetauscht. Das Dienstbüchlein (DB) ist immer mitzubringen.

Folgende Gegenstände werden nicht ausgetauscht:

Diese Gegenstände werden gegen Bezugsquoten ersetzt, nur mit DB

Diese Gegenstände werden gegen Bezahlung ersetzt:

Entlassung Abrüstung

Bei der Entlassung (ordentlich) oder Abrüstung (dienstuntauglich, Zivildienst, dienstbefreit, Auslandurlaub) müssen folgende Ausrüstungsgegenstände zurückgegeben werden:

Bei der ordentlichen Entlassung können folgende, leihweise abgegebenen, Ausrüstungsgegenstände mit Auflagen (Überlassung von Hand- und Faustfeuerwaffen) ins Eigentum übernommen werden:

Nicht rückgabepflichtige Ausrüstungsgegenstände sind: