Die persönliche Ausrüstung umfasst im Wesentlichen:
Kampfanzug (inkl. Kälteschutzjacke)
Helm
Kampfstiefel
Trikothemden, T-Shirts, Funktionswäsche, Arbeitshandschuhe
Ausgangsanzug (Veston/Blazer, Hosen/Jupe, Hosengurt, Hemden/Blusen, Krawatte, Béret)
Rollmütze, Fingerhandschuhe
Grundtrageinheit (komplett)
Winterausrüstung (Fleecejacke)
Schutzmaske
Grad- und Funktionsabzeichen
Persönliche Waffe (Sturmgewehr 90 oder Pistole 75) und Bajonett
Feldflasche
weitere funktionsbezogene Ausrüstungsgegenstände (z.B. Kompass, Feldstecher, Bergschuhe)
Gepäcksack 04 (Transporttasche, Transportwagen, Kleidertasche, Tagesrucksack, Effektentasche)
Diese Ausrüstung wird erstmals in der Rekrutenschule (RS) abgegeben und nach dem Dienst nach Hause genommen. Die Verantwortung für eine sorgfältige Aufbewahrung liegt bei der/dem Armeeangehörigen.
Die persönliche Ausrüstung ist Eigentum des Bundes und muss bei der Entlassung aus der Armee grösstenteils zurückgegeben werden.
Bei Auslandurlaub ist die Ausrüstung im Zeughaus abzugeben.
Für Reparaturen und Ersatz sind wir, das Zeughaus, Ihr Ansprechpartner!
Retablieren/Umtausch
Grundsatz
Defekte Ausrüstungsgegenstände werden repariert oder gegen die gleiche Ordonnanz ausgetauscht. Das Dienstbüchlein (DB) ist immer mitzubringen.
Folgende Gegenstände werden nicht ausgetauscht:
Diese Gegenstände werden gegen Bezugsquoten ersetzt, nur mit DB
Hemden 90 lang und kurz
Krawatte 95
T-Shirt 90
Trikothemd 95
T-Shirt 75
Long-Shirt 06
Boxer-Shorts 06
Long-Pants 06
Diese Gegenstände werden gegen Bezahlung ersetzt:
Soldatenmesser 08 mit/ohne Futteral
Messer 61 (Sackmesser alt)
Ordonnanzschuhe KS90
Entlassung Abrüstung
Bei der Entlassung (ordentlich) oder Abrüstung (dienstuntauglich, Zivildienst, dienstbefreit, Auslandurlaub) müssen folgende Ausrüstungsgegenstände zurückgegeben werden:
Sturmgewehr 90 (inkl. Magazin und Putzzeug)
Bajonett 90 mit Scheide
Pistole 75 (inkl. Magazin und Putzzeug)
Musikinstrument
Kampfanzug (inkl. Kälteschutzjacke)
Helm und Helmüberzug
Ausgangsanzug (Veston/Blazer, Hosen/Jupe, Béret)
Grundtrageinheit (komplett)
Schutzmaske 90 (inkl. Filter)
Gepäcksack 04 (Transporttasche, Transportwagen, Kleidertasche, Tagesrucksack, Effektentasche)
Betäubungsmittel (Arzt)
Mehrzweckbehältnis (Offiziere)
Bürokiste Mod. 87 (Offiziere)
Feldstecher, lasergeschützt, blauer Punkt (Offiziere)
Bei der ordentlichen Entlassung können folgende, leihweise abgegebenen, Ausrüstungsgegenstände mit Auflagen (Überlassung von Hand- und Faustfeuerwaffen) ins Eigentum übernommen werden:
Sturmgewehr 90 (inkl. Magazin und Putzzeug)
Bajonett 90 mit Scheide
Pistole 75 (inkl. Magazin und Putzzeug)
Musikinstrument
Nicht rückgabepflichtige Ausrüstungsgegenstände sind:
Ausgangsmantel (schwarzer Regenschutz)
Ausgangshosengurt
Hemden/Blusen (alle Arten)
Beinelastik
Feldflasche mit Becher
Gehörschutzgerät (Pamir)
Fingerhandschuhe
Krawatten
Ordonnanzschuhe
T-Shirt/Trikothemden
Persönliches Putzzeug
Reglemententasche
Namensschilder
Erkennungsmarke
Brillen
Rollmütze
Doppelzahnschutz in Dose
Markierhemd gelb
Funktionelle Unterwäsche
Fleecejacke 06
Soldatenmesser 61/08 mit Futteral
Feldstecher, nicht lasergeschützt (schwarzer Punkt)
Unterwäsche NOMEX flammhemmend
Staubinde
IVP