Einzahlungen, Fristen und Zinsen
Die Ersatzabgaben werden durch die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons Zürich zentral eingezogen.
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird am 1. Mai fällig und provisorisch in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Bei Nichtbezahlen läuft der Verzugszins.
Provisorisch bezogene Abgaben werden auf die gemäss definitiver Veranlagung geschuldeten Abgaben angerechnet.
Mit der definitiven Veranlagung werden zu wenig bezahlte Beträge nachgefordert und zuviel bezahlte Beträge zurückbezahlt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Bei Nichtbezahlen läuft der Verzugszins und das Mahnverfahren.
Bleibt die Zahlung weiterhin aus, wird das kostenpflichtige Betreibungsverfahren eingeleitet.
Bitte verwenden Sie für Ihre Zahlungen nur den beigehefteten ESR-Einzahlungsschein. Check's werden nicht akzeptiert.
Die Verzinsung (Verzugszins und Rückzahlungszins) richtet sich nach den Bestimmungen über die direkte Bundessteuer.
Auf Rückerstattungsbeträgen (Nachholung Militär- oder Zivildienst) wird kein Zins vergütet.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG (Art. 32 - 36, 38) und WPEV (Art. 44 - 51,53).
Online-Ueberweisungen
Bei Online-Ueberweisungen (E-Banking, E-Finance) auf unser Postkonto "01-36797-4" ist immer der zu überweisende Betrag (in CHF) sowie die Referenz-Nr., gemäss ESR-Einzahlungsschein, anzugeben.
Für spezielle Überweisungen aus dem Ausland muss allenfalls IBAN (CH30 0900 0000 4000 3400 4) und BIC (POFICHBEXXX) angegeben werden.
Auszahlungen
Auszahlungen erfolgen wöchentlich mittels violettem Auszahlungsschein mit Referenznummer (ASR).
Beträge bis Fr. 300.-, einlösbar bei jeder Poststelle, Beträge über Fr. 300.- nur bei Ihrer Domizil- bzw. Abholpoststelle
Es werden keine Bank- oder Postkontoüberweisungen vorgenommen