Kantonspolizei vereinfacht den Bezug von Parkverbotsschildern zum Zügeln

Personen, die im Kanton Basel-Stadt zügeln, haben es künftig einfacher, wenn sie dazu mobile Parkverbotsschilder brauchen: Ab 1. November 2018 holt und bringt die Kantonspolizei Basel-Stadt die mobilen Schilder. Die Aufträge dazu lassen sich über die eGovernment-Plattform des Kantons Basel-Stadt oder an den Self-Service-Terminals in den Polizeiwachen und -posten erteilen.

Ein solcher Auftrag ist spätestens fünf Tage oder frühestens drei Monate vor dem benötigten Umzugstermin auf der Online-Plattform einzugeben. Wie bisher müssen die Schilder mindestens 48 Stunden vor dem Umzugstag aufgestellt sein. Der Auftrag lässt sich mit oder ohne Kundenkonto eröffnen. Vorteil des Kundenkontos: der aktuelle Status des Auftrages lässt sich jederzeit einsehen. Pro Auftrag wird eine Gebühr von fünfzig Franken erhoben, hinzu kommen je fünf Franken pro Parkverbotsschild. Je Auftrag können vier Schilder für zwei Örtlichkeiten bestellt werden.

Bei diesen elektronischen Bestellungen übernimmt die Kantonspolizei nicht allein das Bringen und Abholen. Sie dokumentiert auch die Fahrzeuge, die während des Aufstellens im betroffenen Abschnitt der blauen Zone parkiert sind. Wenn die Umzugsarbeiten beendigt sind, müssen die Kundinnen und Kunden die Parkschilder lediglich aus den Parkfeldern entfernen und an einem gut sichtbaren, öffentlich zugänglichen Ort deponieren.

Alle, die mobile Parkverbotsschilder wie bis anhin selbst abholen wollen, können dies auch künftig tun. Neu besteht dieses Angebot zentral an der Inneren Margarethenstrasse 18. Die Öffnungszeiten für den Schilderbezug und die Rückgabe sind Dienstag und Donnerstag, jeweils von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Auch in diesem Fall sind pro Schild fünf Franken zu entrichten sowie ein Depot von zwanzig Franken zu hinterlegen.

Das gesamte Management der mobilen Parkverbotsschilder, das Bringen und Holen an den Benutzungsstandort sowie den Unterhalt des Materials verantwortet neu das Ressort Sicherheit und Transporte der Kantonspolizei. Damit ist die im Jahr 2015 lancierte Neukonzeption des Ressorts – sie hängt mit der Schaffung der Funktion der bewaffneten Sicherheitsassistenz zusammen – zum grossen Teil umgesetzt.

nach oben