Ein- und Auszahlung

Einzahlungen, Fristen und Zinsen

  • Die Ersatzabgaben werden durch die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons Basel-Stadt - im Auftrag der Eidg. Steuerverwaltung, Abteilung Wehrpflichtersatz - erhoben und bezogen.
  • Die Wehrpflichtersatzabgabe wird am 1. Mai fällig und provisorisch in Rechnung gestellt.
  • Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
  • Bei nicht vollständiger Bezahlung beginnen die Verzugszinsen zu laufen.
  • Provisorisch bezogene Abgaben werden auf die gemäss definitiver Veranlagung geschuldeten Abgaben angerechnet und demzufolge in Abzug gebracht.
  • Mit der definitiven Veranlagung werden zu wenig bezahlte Beträge nacherhoben und zuviel bezahlte Beträge zurückbezahlt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
  • Bei Nichtbezahlen läuft der Verzugszins und das Mahnverfahren beginnt.
  • Bleibt die Zahlung weiterhin aus, wird das kostenpflichtige Betreibungsverfahren eingeleitet.
  • Sie erleichtern uns die Arbeit enorm, wenn Sie für Ihre Zahlungen ausschliesslich die von uns zugestellten Einzahlungsscheine verwenden.
  • Die Verzinsung (Verzugszins und Rückzahlungszins) richtet sich nach den Bestimmungen über die direkte Bundessteuer.
  • Auf Rückerstattungsbeträgen (Nachholung Militär- oder Zivildienst) wird kein Zins vergütet.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG 6. Abschnitt: Bezug der Ersatzabgabe und WPEV 6. Abschnitt: Bezug der Ersatzabgabe.

Online-Ueberweisungen

Bei Online-Ueberweisungen (E-Banking, E-Finance) auf unser Postkonto 01-36797-4 ist immer der zu überweisende Betrag (in CHF) sowie die Referenz-Nr. gemäss Einzahlungsschein anzugeben.

Für Überweisungen aus dem Ausland muss allenfalls IBAN (CH41 0900 0000 4000 3400 4) und BIC (POFICHBEXXX) angegeben werden.

Auszahlungen

  • Auszahlungen werden mittels einer Überweisung auf Ihr persönliches Bank- oder Postcheckkonto vorgenommen. Dies bedigt, dass wir Kenntnis Ihrer IBAN haben. Ihre IBAN können Sie per Telefon (+41 61 316 70 00) oder E-Mail mitteilen.

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