Schiessdaten
Die von den Schiessvereinen im Kanton Basel-Stadt veröffentlichten Daten können Sie abfragen:
Nachschiesskurs (nur 300 m)
Im Kanton wohnhafte Schiesspflichtige, die das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss bis zum 31. August in einem Schiessverein absolviert haben, müssen zur Erfüllung der Schiesspflicht den Nachschiesskurs in Zivilkleidung bestehen.
Aufgebot zum Nachschiesskurs