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Wehrpflichtentlassung

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Wehrmännerentlassung

Armeeangehörige erhalten bei der ordentlichen Entlassung aus der Militärdienstpflicht das Sturmgewehr zu Eigentum, wenn sie in den letzten drei Jahren, zweimal das obligatorische Bundesprogramm und zweimal das Feldschiessen absolviert haben.

Zusätzlich muss für die Überlassung der Waffe zu Eigentum ein gültiger Waffenerwerbsschein vorgewiesen werden.

Weitere Informationen

Kantonalschützenverein Basel-Stadt