Erwerbsausfallentschädigung (EO)
Schutzdienstleistende haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung nach den Bestimmungen des Erwerbsersatzgesetzes. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre der Ausgleichskasse.
Schutzdienstleistende haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung nach den Bestimmungen des Erwerbsersatzgesetzes. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre der Ausgleichskasse.